Jan Steinitz
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Supervisor (SG)

 

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Ambulante Psychotherapie als "Eingliederungshilfe" oder "Hilfe zur Erziehung" kann beim Jugendamt des Wohnbezirkes beantragt werden. Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch einen Fachdienst (den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst oder den Schulpsychologischen Dienst) werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.

Die Abrechnung über eine gesetzliche Krankenkasse ist bei mir nicht möglich.

Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung erfragen.

Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall festgelegt.